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   BGH, 08.10.1957 - 5 StR 449/57   

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https://dejure.org/1957,2563
BGH, 08.10.1957 - 5 StR 449/57 (https://dejure.org/1957,2563)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1957 - 5 StR 449/57 (https://dejure.org/1957,2563)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1957 - 5 StR 449/57 (https://dejure.org/1957,2563)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 08.10.1957 - 5 StR 449/57
    Ob ein solcher Verdacht vorliegt, hat allein der Tatrichter zu entscheiden das Revisionsgericht kann lediglich nachprüfen, ob ihm hierbei Rechtsverstöße unterlaufen sind, insbesondere ob er den Begriff der "Beteiligung" oder des "Verdachts" rechtsirrtümlich ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 4, 368, 369) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53].

    Ein "Verdacht" besteht, wenn schon die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist, es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255 ff [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; OGHSt 2, 153, 155 f, BGH 1 StR 634/54 vom 4.10.1955).

  • BGH, 04.10.1955 - 1 StR 634/54

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Auszug aus BGH, 08.10.1957 - 5 StR 449/57
    Ein "Verdacht" besteht, wenn schon die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist, es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255 ff [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; OGHSt 2, 153, 155 f, BGH 1 StR 634/54 vom 4.10.1955).

    Die Frage der Anwendbarkeit des § 238 Abs. 2 StPO kann daher gar nicht auftauchen (vgl. hierzu auch OLG Braunschweig NJW 1957, 513 [OLG Braunschweig 04.01.1957 - Ss 197/56]; ferner BGH, Urteil vom 4.10.1955 - 1 StR 634/54).

  • RG, 16.10.1930 - II 536/30

    1. Inwiefern hängt bei fahrlässig begangenen Straftaten die Anwendbarkeit des §

    Auszug aus BGH, 08.10.1957 - 5 StR 449/57
    Der maßgebende Zeitpunkt für die endgültige Entscheidung der Frage, ob ein Verdacht im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO vorliegt, ist die Urteilsberatung (RGSt 64, 377); gegebenenfalls wird der bisher uneidlich vernommene Zeuge noch nachträglich zu vereidigen oder die Aussage eines bereits vereidigten Zeugen als uneidlich zu werten sein.

    "In derselben Richtung" wie der Beschuldigte hat sich der Zeuge beteiligt, wenn er für den rechtsverletzenden Erfolg mitverantwortlich ist, mag dies auch nicht in demselben Umfang und unter demselben rechtlichen Gesichtspunkt wie bei dem Beschuldigten der Fall sein (RGSt 64, 377, 378 f).

  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53

    Zulässigkeit der Vereidigung eines einer Begünstigung nach § 257 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 08.10.1957 - 5 StR 449/57
    Ob ein solcher Verdacht vorliegt, hat allein der Tatrichter zu entscheiden das Revisionsgericht kann lediglich nachprüfen, ob ihm hierbei Rechtsverstöße unterlaufen sind, insbesondere ob er den Begriff der "Beteiligung" oder des "Verdachts" rechtsirrtümlich ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 4, 368, 369) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53].
  • OLG Celle, 29.01.1957 - 2 Ss 422/56
    Auszug aus BGH, 08.10.1957 - 5 StR 449/57
    Die Frage der Anwendbarkeit des § 238 Abs. 2 StPO kann daher gar nicht auftauchen (vgl. hierzu auch OLG Braunschweig NJW 1957, 513 [OLG Braunschweig 04.01.1957 - Ss 197/56]; ferner BGH, Urteil vom 4.10.1955 - 1 StR 634/54).
  • RG, 13.05.1921 - 238/21

    Liegt ein die Revision begründender Verstoß vor, wenn sich erst nach der

    Auszug aus BGH, 08.10.1957 - 5 StR 449/57
    Ob die Voraussetzungen des § 60 Nr. 3 StPO vorliegen, muß in jedem Abschnitt der Hauptverhandlung, auch noch in der Beratung geprüft werden (s. II 1), und zwar von allen Mitgliedern des Gerichts und von Amts wegen, ohne Rücksicht darauf, ob von einem der Beteiligten eine Anregung ergangen ist, den Zeugen unvereidigt zu lassen oder die Aussage als uneidliche zu würdigen (vgl. RGSt 56, 94, 95).
  • RG, 13.12.1895 - 4723/95

    1. Kann darauf, daß die Vernehmung eines Zeugen gegen die Vorschrift des § 56 Nr.

    Auszug aus BGH, 08.10.1957 - 5 StR 449/57
    Dies kann aber in besonderen Fällen geboten sein (RGSt 28, 111, 113).
  • BGH, 05.12.1961 - 5 StR 519/61

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil 5 StR 449/57 vom 8. Oktober 1957 entschieden.
  • BGH, 16.10.1979 - 1 StR 525/79

    Folgen der rechtsfehlerhaften Vereidigung einer möglicherweise an der Tat

    § 60 Nr. 2 StPO verbietet - unabhängig von den Anträgen der Beteiligten - die Vereidigung ausnahmslos, und zwar weniger dem Zeugen als der Wahrheitsfindung zuliebe (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1957 - 5 StR 449/57 - bei Dallinger MDR 1958, 14).
  • BGH, 18.06.1968 - 5 StR 303/68

    Rechtsmittel

    Diesen rechtlichen Mangel kann die Revision noch rügen, obwohl der Angeklagte und seine Verteidigerin der Vereidigung der Zeugin U. durch den Vorsitzenden nicht widersprochen und keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt haben (BGH v. 8.10.1957 - 5 StR 449/57 - bei Dallinger MDR 1958, 14).
  • BGH, 15.11.1960 - 5 StR 399/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Das schließt aber nicht aus, daß das Urteil auf der Verletzung des § 60 Nr. 3 StPO beruht (BGH 5 StR 449/57 vom 8. Oktober 1957).
  • BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Ablehnung der Hinzuziehung eines

    Diese Beanstandung kann der Beschwerdeführer erheben, obschon weder er noch sein Verteidiger die Anordnung des Vorsitzenden bemängelt und gemäß § 238 Abs. 2 StPO die Entscheidung des Gerichts herbeigeführt haben (vgl. BGH, Urt. vom 8. Oktober 1957 - 5 StR 449/57, mitget. bei Dallinger MDR 1958, 14 und zahlreiche weitere, nicht veröffentl. Entscheidungen).
  • BGH, 01.10.1968 - 5 StR 375/68

    Rechtmäßigkeit der Vereidigung eines der Beteiligung an der

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, der Angeklagte und sein damaliger Verteidiger hätten der Vereidigung nicht widersprochen und keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt (BGH 5 StR 449/57 vom 8. Oktober 1957 bei Dallinger MDR 1958, 14).
  • BGH, 06.05.1960 - 5 StR 95/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Dies schließt aber nicht aus, daß das Urteil auf der Verletzung des § 60 Nr. 3 StPO beruht (BGH 5 StR 449/57 vom 8. Oktober 1957).
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